30. Juni 2026 | Wissen

Dienstwagen und Mindestlohn: Warum ein Firmenwagen den Mindestlohn nicht ersetzt

Ein Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer*innen ein attraktiver Zusatz zum Gehalt. Besonders bei Mitarbeitenden mit privater Nutzungsmöglichkeit stellt sich jedoch die Frage: Kann der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden?
Die klare Antwort des Bundessozialgerichts (BSG) lautet: Nein. Arbeitgeber müssen den gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von der Überlassung eines Dienstwagens zahlen. 

Das Urteil des Bundessozialgerichts

Das BSG hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Überlassung eines Dienstwagens den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfüllt. In den verhandelten Fällen erhielten teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen als einzige Vergütung einen Dienstwagen. Die Arbeitgeber führten zwar Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil des Fahrzeugs ab, zahlten jedoch keinen Barlohn.
 

Nach Betriebsprüfungen forderte die Deutsche Rentenversicherung zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge nach. Das Gericht bestätigte diese Vorgehensweise: Der gesetzliche Mindestlohn entsteht unabhängig von Sachbezügen wie einem Dienstwagen und muss als Geldleistung erbracht werden. Entsprechend sind darauf auch die regulären Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil vor allem mehr Rechtssicherheit – aber auch Handlungsbedarf. Wer Mitarbeitenden einen Firmenwagen überlässt, sollte sicherstellen, dass zusätzlich mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Geld ausgezahlt wird.

Besonders relevant ist dies für:

  • Minijobs und Teilzeitbeschäftigungen 
  • Modelle mit Gehaltsumwandlung 
  • Vergütungsmodelle mit hohen Sachbezügen 
  • Unternehmen, die Dienstwagen als wesentlichen Vergütungsbestandteil einsetzen 

Wer den Mindestlohn nicht ordnungsgemäß zahlt, riskiert Nachforderungen der Sozialversicherung sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unsere Empfehlung für die Praxis

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts schafft Klarheit: Ein Dienstwagen ist ein attraktiver Zusatz, ersetzt aber nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Unternehmen sollten ihre Vergütungsmodelle deshalb überprüfen und sicherstellen, dass der Mindestlohn stets als Geldleistung erbracht wird. So lassen sich spätere Nachforderungen und rechtliche Risiken vermeiden. 

Sie möchten prüfen, ob Ihre Lohn- und Gehaltsmodelle den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen? 

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag eine individuelle steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung nicht ersetzen kann. 

Wir von burgenta unterstützen Sie gerne persönlich, digital und passgenau. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Unternehmen. 

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