21. Juli 2026 | Wissen
Selbständig als Lehrkraft? Denken Sie an Ihre Meldepflicht bei der Deutschen Rentenversicherung
Viele selbständig tätige Lehrkräfte, Dozent*nnen oder Trainer*innen wissen nicht, dass sie ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) melden müssen. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht, die unabhängig davon gilt, ob später tatsächlich Rentenversicherungspflicht besteht.
Wer ist betroffen?
Die Meldepflicht betrifft grundsätzlich selbständig tätige Lehrer*innen und Erzieher*innen. Die Meldung muss persönlich erfolgen, da sie gesetzlich nicht von einer Steuerberatungskanzlei übernommen werden darf.
Ob im Einzelfall eine Rentenversicherungspflicht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So können beispielsweise die Höhe des Gewinns, die Beschäftigung eigener sozialversicherungspflichtiger Mitarbeitender oder eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk eine Rolle spielen.
Die Meldefrist nicht versäumen
Die Aufnahme der selbständigen Lehrtätigkeit muss innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung angezeigt werden. Hierfür wird das Formular V0020 („Fragebogen zur Versicherungspflicht als selbständig Tätiger“) der DRV verwendet.
Wichtig: Auch die bis Ende 2027 verlängerte Übergangsregelung zur sogenannten Scheinselbstständigkeit ersetzt diese Meldepflicht nicht. Wer betroffen ist, sollte sich daher rechtzeitig mit dem Thema befassen.
So unterstützt Sie burgenta
Auch wenn wir die Meldung nicht rechtsverbindlich für Sie einreichen dürfen, lassen wir Sie mit dem Verfahren nicht allein. Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Formulars, erläutern die relevanten Voraussetzungen und helfen Ihnen bei der Ermittlung Ihres voraussichtlichen Gewinns.
So stellen wir gemeinsam sicher, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und gleichzeitig prüfen können, ob in Ihrem Fall Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten bestehen.
Unsere Empfehlung für die Praxis
Sind Sie selbständig als Lehrkraft, Dozent*in oder Trainer*in tätig, lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die Meldepflicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Die Informationen in diesem Beitrag ersetzen keine individuelle Beratung. Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre persönliche Situation und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte rechtssicher umzusetzen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin