26. März 2026 | Wissen

Verbilligte Vermietung: Steuerfallen vermeiden und Potenziale richtig nutzen

Die Vermietung von Immobilien bietet attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – birgt jedoch auch Risiken. Besonders die sogenannte verbilligte Vermietung kann schnell zur steuerlichen Stolperfalle werden. Gerade wenn Sie an Angehörige, Ihre eigene GmbH oder im betrieblichen Kontext vermieten, lohnt sich ein genauer Blick.

Was bedeutet „verbilligte Vermietung“?

Von einer verbilligten Vermietung spricht man, wenn die vereinbarte Miete zu Wohnzwecken unter der ortsüblichen Marktmiete liegt. Entscheidend ist hierbei eine klare Grenze: Liegt die Miete unter 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, wird das Mietverhältnis steuerlich in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Das hat direkte negative Auswirkungen auf Ihren Werbungskostenabzug.  

Die 50 %- und 66 %-Grenze im Blick behalten

Damit Sie steuerlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie diese wichtigen Schwellen kennen:

  • Ab 66 % der ortsüblichen Miete: Voller Werbungskostenabzug möglich  
  • Zwischen 50 % und 66 %: Eine sogenannte Totalüberschussprognose ist erforderlich, aber voller Werbungskostenabzug grundsätzlich möglich  
  • Unter 50 %: Aufteilung der Werbungskosten mit steuerlichen Nachteilen  

Besonders wichtig: Die ortsübliche Miete verändert sich im Zeitverlauf. Wer hier nicht regelmäßig prüft, riskiert ungewollt steuerliche Nachteile.

Besonderheiten bei Betriebsvermögen und GmbH-Strukturen

Noch komplexer wird es, wenn Immobilien im Betriebsvermögen gehalten oder an eine eigene GmbH vermietet werden. Hier greifen andere steuerliche Regelungen:

  • Bei Vermietung aus dem Betriebsvermögen kann eine sogenannte Nutzungsentnahme zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen führen  
  • Bei Vermietung an eine eigene GmbH droht ein anteiliges Abzugsverbot (Teileinkünfteverfahren)  
  • Bei verbilligter Vermietung durch eine GmbH an Gesellschafter kann sogar eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen  

Diese Konstellationen zeigen: Standardlösungen greifen hier oft zu kurz. Eine  individuelle Betrachtung ist entscheidend.

Handlungsempfehlung für die Praxis

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie:

  • Ihre Miete regelmäßig mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen  
  • Mietverträge klar und fremdüblich gestalten  
  • Abweichende und komplexe Konstellationen frühzeitig steuerlich prüfen lassen  

Denn die richtige Gestaltung kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch echtes Optimierungspotenzial schaffen.

Fazit: Mit Weitblick gestalten statt später korrigieren

Die verbilligte Vermietung hat weitreichende steuerliche Folgen – bietet aber auch gezielte Gestaltungsspielräume. Wer strategisch vorgeht, vermeidet Risiken und nutzt steuerliche Potenziale optimal. Da jeder Fall individuell ist, kann dieser Beitrag eine persönliche steuerliche Beratung jedoch nicht ersetzen.

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