Grundsteuer

Nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben, müssen in Deutschland in diesem Jahr rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Bislang beruht die Festsetzung der Grundsteuer auf Messbeträgen, die auf Grundlage von Einheitswerten ermittelt werden. Diese stammen aus dem Jahr 1964 (bzw. 1935 in den „neuen“ Bundesländern).

Unterschiede Wertentwicklung

Durch die Wertentwicklung bei Grundstücken kommt es zu erheblichen Unterschieden zwischen den tatsächlichen Werten und den veralteten Einheitswerten. Als Eigentümer*in eines (privat genutzten / betrieblichen / land- oder forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Frist für die Erklärung

Die Frist zur elektronischen Einreichung der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ läuft vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022. Wir erstellen gern die Erklärung für Sie und übernehmen wie gewohnt die Abwicklung mit den Finanzbehörden.

Checkliste und persönlicher Ansprechpartner

Anbei finden Sie eine Checkliste mit den wesentlichen benötigten Angaben. Als Ansprechpartner zum Thema Grundsteuer steht Ihnen bei uns im Hause Philip Hofeditz jederzeit gern zur Verfügung.

Checkliste zur Grundsteuererklärung

Weitere Leistungen