Unternehmens­nachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist für uns Berater eine verantwortungsvolle und vertrauensvolle Aufgabe. Nicht zuletzt, um nach der Übergabe des Unternehmens an die Nachfolger*innen den bisherigen Inhabern das Gefühl zu geben, dass für alles gesorgt ist und der eigene Ruhestand genossen werden kann. Für die Nachfolger*innen auf der anderen Seite möchten wir den Start in die Selbständigkeit optimal unterstützen. 

Natürlich stellen sich im Rahmen dieses Prozesses eine Reihe steuerrechtlicher Fragen. Unter anderem geht es darum, in welcher Höhe Ertragsteuern aus der Veräußerung oder des Übergangs anfallen, ob und wie diese innerhalb der fiskalischen Ordnung vermieden werden können. Und was bedeutet dies eigentlich für den Erwerber?

Darüber hinaus spielen Fragen der Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Kleine Fehler in der Gestaltung können erhebliche und teure Auswirkungen nach sich ziehen. 

Wir erarbeiten mit Ihnen und für Sie (und ggf. die Nachfolger*innen) ein individuelles und ganzheitliches Konzept zur Unternehmensnachfolge, das alle Möglichkeiten optimal nutzt, vermeidbare Fehler aufzeigt und Ihre persönlichen Ziele und Situation berücksichtigt. 

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