Jahres­abschlüsse

Der Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die Grundlage für die zu berechnende Steuerlast eines Unternehmens, sondern spiegelt zugleich den betriebswirtschaftlichen Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres wider. Darüber stellt der Jahresabschluss eine wichtige Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe dar.

Dieser Prozess der Jahresabschlusserstellung findet bei unseren Mandant*innen in enger Zusammenarbeit statt. Hierdurch stellen wir sicher, dass die individuellen Bedürfnisse des einzelnen berücksichtigt werden.

Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von Jahresabschlüssen achten wir zusätzlich auf die steueroptimale Gestaltung einzelner bilanzpolitischer Maßnahmen und eine hohe betriebswirtschaftliche Aussage des Jahresabschlusses. Hierdurch kann zusätzlich eine Optimierung für Kreditverhandlungen und Ratingverfahren erreicht werden. In einem persönlichen Bilanzgespräch werden abschließend nicht nur die Zahlen der Vergangenheit besprochen und analysiert, sondern es werden aus diesen Zahlen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Zukunft hergeleitet; nicht selten resultieren hieraus tolle Beratungsgespräche. 

Kurzgefasst – eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Handelsbilanz und Steuerbilanz) inklusive der betrieblichen Steuererklärungen
  • Erstellung von Erläuterungsberichten zum jeweiligen Jahresabschluss
  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Steuerliche Optimierung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
  • Bilanzanalyse
  • Offenlegung oder Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger

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