Ein Mann mit Aktentasche gelangt von A nach B.

16. Mai 2023

49-Euro-Ticket als steuerfreie Zusatzleistung: Das müssen Sie beachten

Seit dem 1. Mai 2023 können Arbeitnehmer*innen oder Reisende im Allgemeinen mit dem 49-Euro-Ticket – auch Deutschlandticket genannt – den öffentlichen Regional- und Nahverkehr bundesweit zum einheitlichen Preis von 49,00 Euro im Monat nutzen. Das Ticket kann in jedem Bundesland erworben werden und ist deutschlandweit einsetzbar (Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse ausgenommen). Hier erfahren Sie, wie Zuschüsse steuerlich behandelt werden und was für Sie als Arbeitgeber*in wichtig ist.

Lohnsteuerliche Regelungen für Zuschüsse der Arbeitgeber*innen

Zuschüsse, die Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitenden zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind gemäß § 3 Nr. 15 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diese Regelung ist auch auf das neue 49-Euro-Ticket anwendbar.

Damit Arbeitgeber*innen die Kosten für das Ticket steuerfrei übernehmen können, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Ticket muss allen Arbeitnehmer*innen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmer*innen angeboten werden.
  • Die Höhe des Zuschusses darf die tatsächlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer*innen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht übersteigen.
  • Der Zuschuss für das Ticket muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, kann es zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

Preisabschlag bei Arbeitgeber*innenbeteiligung

Wenn sich Arbeitgeber*innen mit mindestens 25 % (12,25 Euro) an dem Ticket beteiligen, ist bis zum Lohnzahlungszeitraum Dezember 2024 außerdem ein zusätzlicher Preisabschlag möglich. In diesem Fall wird ein staatlicher Zuschuss des Bundes und der Länder von 5 % (2,45 Euro) gewährt. So kostet das 49-Euro-Ticket für Arbeitnehmer*innen in diesem Beispiel nur 34,30 Euro (49,00 Euro -12,25 Euro -2,45 Euro).

Viele Vorzüge

Das 49-Euro-Ticket ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber*innen, ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Zusatzleistung zu gewähren. Es trägt außerdem dazu bei, die umweltfreundliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu fördern. Arbeitnehmer*innen profitieren von einem günstigen oder sogar kostenlosen Jobticket und sparen sich damit hohe Fahrtkosten. Denn selbst wenn ein Dienstwagen existiert, kann das 49-Euro-Ticket Arbeitnehmer*innen zur Verfügung gestellt werden. Somit bietet das 49-Euro-Ticket Vorteile für alle Beteiligten.

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