10. Oktober 2025 | Wissen
Allein wohnen und Steuern sparen: So profitieren Sie von der neuen BFH-Entscheidung
Wenn Sie aus beruflichen Gründen nicht an Ihrem Hauptwohnsitz arbeiten, sondern unter der Woche woanders leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der doppelten Haushaltsführung steuerlich profitieren. Bisher war das für viele Alleinlebende ein Hindernislauf. Jetzt sorgt ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für spürbare Erleichterung – und für neue Steuervorteile.
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Kurz gesagt: Sie können Kosten für eine zweite Wohnung und Heimfahrten steuerlich geltend machen, wenn…
- Ihr Job den Zweitwohnsitz erforderlich macht.
- Sie am ursprünglichen Wohnort einen eigenen Hausstand führen.
- Sie tatsächlich am Arbeitsort wohnen – auch wenn nur unter der Woche.
Das Problem bisher: Gerade bei Ein-Personen-Haushalten war der Nachweis des eigenen Hausstands kompliziert – besonders wenn keine Miete gezahlt wurde oder die Wohnung z. B. im Elternhaus liegt.
Die gute Nachricht: Weniger Bürokratie, mehr Steuervorteil
Der BFH hat nun entschieden: Wenn Sie allein wohnen, müssen Sie Ihre finanzielle Beteiligung am Haushalt nicht mehr nachweisen. Das ist ein echter Fortschritt – denn bisher verlangte das Finanzamt meist eine Mindestbeteiligung an den laufenden Kosten, z. B. von zehn Prozent.
Wichtig ist jetzt vor allem: Ihre Wohnung muss Ihnen zur Verfügung stehen, eigenständiges Wohnen und Wirtschaften ermöglichen – und Ihr Lebensmittelpunkt sein.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ob Wohnung im Elternhaus, unentgeltliche Nutzung ohne Mietvertrag oder ein WG-Zimmer: Was früher steuerlich oft nicht anerkannt wurde, kann nun als eigener Hausstand gelten. Damit wird die doppelte Haushaltsführung für viele Alleinlebende deutlich zugänglicher – und steuerlich attraktiv.
Fazit: Wer allein lebt und beruflich pendelt, hat jetzt bessere Chancen, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren – vorausgesetzt, die Wohnsituation ist gut dokumentiert. Ob das auch in Ihrem Fall möglich ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.