29. Januar 2025 | Wissen
Anhebung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein höherer Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (brutto). Ebenfalls angehoben wurde die Verdienstgrenze von Minijobber*innen von 538,00 Euro pro Monat auf 556,00 Euro. Diese Änderung betrifft alle Arbeitgeber*innen sowie Arbeitnehmer*innen und hat sowohl auf Löhne als auch auf Lohnnebenkosten Auswirkungen.
Handlungsbedarf: Was bedeuten die Änderungen für Unternehmen?
Als Arbeitgeber*in müssen Sie sicherstellen, dass die neuen Vorgaben eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Lohnabrechnung und Arbeitsverträge.
Unternehmer*innen mit geringfügig Beschäftigten (Minijobs) sollten zudem prüfen, ob die neue Mindestlohngrenze eine Anpassung der Arbeitszeiten erfordert, um die neue 556-Euro-Grenze einzuhalten.
Konkret bedeutet dies:
- Überprüfen Sie bestehende Lohnvereinbarungen.
- Aktualisieren Sie Ihre Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig.
- Klären Sie Ihre Mitarbeitenden über die Änderungen auf.
Sie haben Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Mindestlohn-Regelungen weiter, damit Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert bleibt. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – denn dieser Beitrag kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.