Illustration eines Hauses, das von kreisförmigen Pfeilen umgeben ist, daneben ein Geschäftsmann mit Aktenkoffer

24. Februar 2026 | Wissen

Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer: Warum Weitervermietung problematisch sein kann

Die sogenannte erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer ist für viele Immobiliengesellschaften ein wichtiger steuerlicher Vorteil. Sie sorgt dafür, dass Erträge aus der reinen Vermietung eigenen Grundbesitzes nicht mit Gewerbesteuer belastet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen ausschließlich begünstigte Tätigkeiten ausübt. Genau hier liegt in der Praxis häufig das Risiko.

Ein aktuelles Urteil des FG Münster verdeutlicht, wie eng die gesetzlichen Vorgaben auszulegen sind – und dass selbst wirtschaftlich nachvollziehbare Gestaltungen steuerlich problematisch sein können.

Der entschiedene Sachverhalt

Im konkreten Fall vermietete eine GmbH eigenes Grundvermögen. Zusätzlich mietete sie ein Grundstück von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer an und vermietete dieses an eine andere Gesellschaft weiter. Die GmbH argumentierte, dass diese Weitervermietung keinen Gewinn erbracht habe und daher steuerlich unschädlich sein müsse.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Maßgeblich ist die Art der Tätigkeit – nicht das Ergebnis

Nach Auffassung des Gerichts kommt es bei einer Kapitalgesellschaft nicht darauf an, ob eine einzelne Tätigkeit mit Gewinn oder Verlust ausgeübt wird. Eine GmbH unterhält steuerlich stets einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Daher spielen Kriterien wie die Gewinnerzielungsabsicht, die aus dem Einkommensteuerrecht bekannt sind, hier keine Rolle.
Entscheidend ist allein die Art der ausgeübten Tätigkeit. Und diese war im Streitfall eindeutig:

Die GmbH verwaltete nicht nur eigenen, sondern auch fremden Grundbesitz durch Anmietung und Weitervermietung. Genau diese Tätigkeit ist nach dem Gesetz nicht begünstigt und führt zum vollständigen Ausschluss der erweiterten Kürzung.

Dass die Weitervermietung nicht unentgeltlich erfolgte, reichte bereits aus. Zudem äußerte das Gericht Zweifel an der behaupteten Verlustsituation, insbesondere an der Zuordnung von Gemeinkosten.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil zeigt deutlich: Die erweiterte Kürzung ist kein Automatismus. Schon zusätzliche Tätigkeiten, die auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen, können erhebliche steuerliche Folgen haben. Besonders bei Immobilien-GmbHs ist eine klare, saubere Abgrenzung der Aktivitäten unerlässlich.

Wer die Vorteile der erweiterten Kürzung nutzen möchte, sollte seine Struktur regelmäßig überprüfen und geplante Änderungen vorab steuerlich einordnen lassen.
burgenta begleitet Sie dabei persönlich, digital und passgenau, denn dieser Beitrag kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

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