04. August 2022
Fördermittel: ERP-Gründerkredit
Beim ERP-Gründerkredit handelt es sich um ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Gründer*innen, Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre bestehen und im Neben- bzw. Vollerwerb tätig sind. Die KfW ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken weltweit.
Für Investitionen und laufende Kosten
Es können bis zu 125.000 € als Kredit beantragt werden. Die KfW tritt hierbei für 80% des Kreditrisikos ein. Gründer*innen soll die Möglichkeit eröffnet werden, Investitionen zu tätigen und laufende Kosten abzudecken. Eigenkapital ist hierfür nicht notwendig. Nach Zusage durch die KfW kann der Kredit innerhalb von neun Monaten vollständig abgerufen werden.
Mögliche Investitionen
Im Wesentlichen können folgende Maßnahmen mit diesem Förderprogramm gefördert werden:
- Investitionen in Anlagevermögen
- Betriebsmittel (bis zu 50.000 €)
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (sofern eine Funktion als Geschäftsführer*in eingenommen wird)
Rückzahlung
Zunächst gibt es eine individuell festgelegte tilgungsfreie Zeit, in der nur Zinsen gezahlt werden müssen. Danach wird der Kredit in monatlichen Raten abbezahlt.
ERP-Gründerkredit – Universell
Darüber hinaus gibt es den ERP-Gründerkredit auch mit dem Attribut „universell“. Dieser Kredit wird von der KfW bereitgestellt und richtet sich ebenfalls an Gründer*innen, Freiberufler*innen sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die noch nicht länger als 5 Jahre am Markt sind. Mit diesem Kredit werden grundsätzlich alle betriebsnotwendigen Investitionen – wie z. B. Anschaffungskosten oder laufende Kosten – gefördert.
Wie wird gefördert?
Der mögliche Förderbetrag liegt hier wesentlich höher und auch die übrigen Rahmenbedingungen unterscheiden sich vom eingangs genannten Gründerkredit. Sie lauten wie folgt:
- Förderbetrag von bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben
- Laufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren mit in der Regel 2 tilgungsfreien Jahren
- Bankübliche Sicherheiten sind erforderlich
- Für Investitionsfinanzierungen ist eine Haftungsfreistellung der Bank bis zu 90 % möglich
- Vorzeitige Rückzahlung ist möglich bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Dieses Förderprogramm erleichtert kleinen und mittelständischen Unternehmen die Digitalisierung von Produkten und Prozessen. Es kommen auch Investitionsvorhaben, bei denen Produkte oder Leistungen neu entwickelt oder verbessert werden, in Frage für diese Förderung. Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 500 Millionen Euro und Selbständige, die mindestens zwei Jahre aktiv sind. Es handelt sich hierbei um ein zinsgünstiges Darlehen i. H. v. 25.000 bis 25 Millionen Euro je Vorhaben.
Hinweis: Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, können diese Fördermöglichkeit nicht in Anspruch nehmen.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen natürlich wie stets unser Team für Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung zur Seite.