30. Juni 2022

Fördermittel: Gründungszuschuss

Da es sehr viele unterschiedliche Fördermittel gibt, kann man schnell den Überblick verlieren. Es gibt zum Beispiel Fördergelder, Förderkredite und Subventionen von unterschiedlichen Anbieter*innen wie der EU, der Bundesrepublik, einzelner Bundesländer oder Kommunen und der KfW-Mittelstandsbank. Auch Kombinationen sind möglich. Als Auftakt einer Reihe von Beiträgen, in denen verschiedene Formen möglicher Förderprogramme vorgestellt werden, finden Sie nachfolgend Infos und Tipps, die insbesondere für Selbständige und kleine Betriebe in Frage kommen. Zum Auftakt: Gründungszuschuss.

Vorteil Förderung

Es ist von Vorteil, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, da erfahrungsgemäß häufig keine Fördermittel beantragt werden, obwohl dies möglich wäre. Allerdings verschenkt der Staat auch nichts, weshalb Antragsteller*innen sehr detailliert nachweisen müssen, dass ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird. Gründer*innen, Selbständigen sowie kleinen und mittleren Betrieben stehen häufiger als bekannt ist, Fördermittel bzw. Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Vorbereitung entscheidend

Um Fördermittel zu beantragen, ist eine sorgfältige Vorbereitung nötig. So müssen Gründer*innen zum Beispiel einen Businessplan erstellen und Bestandsunternehmer*innen ihr Vorhaben genau beschreiben sowie Planwerte und Renditeerwartungen einreichen. Hinweis: Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.

Der Gründungszuschuss

Diese Fördermöglichkeit ist für Arbeitslose gedacht, die das Vorhaben verfolgen, sich hauptberuflich selbständig zu machen. Der Gründungszuschuss muss von den Empfänger*innen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzungen sind:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Restanspruch von mindestens 150 Tagen. Es ist hierbei zu beachten, dass der*die Antragsteller*in zwingend Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein muss.
  • Notwendige Fähigkeiten für die geplante Selbständigkeit müssen vorliegen. Die Agentur für Arbeit hat bei begründeten Zweifeln die Möglichkeit, die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung zu verlangen.
  • Antragsteller*innen müssen eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vorlegen. Dies kann z. B.  über eine Kammer, Verband, Bank oder Berater*innen (auch Steuerberater*innen) erfolgen.

Auszahlung in zwei Phasen

Die Auszahlung ist in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase wird sechs Monate lang ein Zuschuss ausgezahlt, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes orientiert. Zuzüglich gibt es monatlich 300,00 Euro für die soziale Absicherung. In der zweiten Phase kann für weitere neun Monate ein Betrag in Höhe von 300,00 Euro ausgezahlt werden. Hierfür müssen intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität nachgewiesen werden können. Die Bewilligung dieses Zuschusses liegt im Ermessen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Wissenswert ist sicher noch, dass der Zuschuss steuerfrei erfolgt und sogar eine erneute Förderung innerhalb von 2 Jahren möglich ist.

Gern steht Ihnen unser Team für Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei Fragen zum Thema zur Seite.