9. September

Grenzübergreifende Kooperation intensiviert

Viele Kanzleien in Grenzregionen beraten nur im eigenen Land. Wir kooperieren mit Sønderjyllands Revision aus Dänemark für passgenaue grenzübergreifende Beratungsleistungen.

Vorteil für Mandant*innen

Aufgrund der direkten Nachbarschaft zu Dänemark bestehen häufig grenzüberschreitende Mandatsstrukturen. Unterschiede im deutschen und dänischen Steuerrecht, unterschiedlich stark ausgeprägte Digitalisierung oder notwendige Informationsabrufe aus dem Transparenzregister sind dabei nur einige Themen, in denen eine Kooperation zum Vorteil von Mandant*innen sinnvoll ist.

Wissenstransfer

So beschäftigt sich unsere Kooperationskanzlei Sønderjyllands Revision (SR) aus Dänemark z. B. gerade intensiv mit dem Thema Geldwäsche und Transparenzregister. Vor diesem Hintergrund finden auch immer wieder Wissenstransfers und gemeinsame Schulungen statt, wie sie kürzlich unsere Mitarbeitende Anke und Rikke Holm von SR zum Thema Digitalisierung absolviert haben.

Grenzüberschreitende Beratung

Wir werden die Zusammenarbeit in den kommenden Monaten weiter vertiefen und hier die nächsten Schritte kommunizieren. Doch bereits jetzt bieten wir spezialisierte Leistungen zur grenzüberschreitenden Beratung mit Blick auf unser schönes Nachbarland Dänemark an – sprechen Sie uns gerne an!