Ein Mann sitzt an einem Tisch und schaut auf einen Laptop.

27. Januar 2023

Holding-Gründung: Alles, was Sie wissen sollten

Was ist eigentlich eine Holdinggesellschaft? Worauf ist bei der Errichtung zu achten? Und welche Vor- und Nachteile gibt es?

In diesem Beitrag – der selbstverständlich keine individuelle Beratung erstattet – fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Was ist eine Holdinggesellschaft?

Der Begriff „Holding“ beschreibt eine Organisationsstruktur von Unternehmen, in der eine (Mutter-)Gesellschaft an einer anderen (Tochter-)Gesellschaft Anteile hält. Es handelt sich somit um keine eigene Rechtsform. Grundsätzlich kommen alle Gesellschaftsformen in Betracht; neben der häufigsten Form einer Holding – der GmbH – also auch eine GmbH & Co. KG, GbR oder KG. 

Doch warum überhaupt erwägen, eine Holding zu errichten? Neben Image-Gründen sind in der Regel steuerliche Optimierungsgründe aussschlaggebend. Insbesondere für letztere Zwecke ist die Gründung einer Finanzholding richtig.

Ob die Gründung einer Holding auch für Sie empfehlenswert ist und welche konkrete Form passend für das jeweilige Unternehmen ist, lässt sich nur abhängig von der persönlichen Situation entscheiden.

Wir beraten Sie gerne!

Die Entstehung einer Holding

Die Errichtung einer Holdingstruktur ist sowohl durch Neugründung als auch durch Umwandlung möglich und abhängig davon, ob schon ein oder mehrere Unternehmen vorhanden sind.

Wenn Sie also bereits ein Einzelunternehmen haben, können Sie dieses beispielsweise in eine GmbH umwandeln. Dies kann durch einen Antrag auf Buchwertfortführung auch steuerneutral geschehen. Im Anschluss wird durch einen qualifizierten Anteilstausch der beiden Kapitalgesellschaften die Holding-Errichtung vollzogen.

Für diese Vorgänge bestehen im deutschen Steuerrecht diverse Voraussetzungen, die wir im Einzelfall gern mit Ihnen besprechen und für Sie prüfen.

Vorteile und Nachteile einer Holding

Wie einleitend erwähnt, kann sich eine Holdinggründung unter anderem positiv auf die steuerliche Situation auswirken.

Neben der Möglichkeit zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen, können zum Beispiel auch Ausschüttungen im Verbund steueroptimiert ausgestaltet werden. Denn wenn im Regelfall die Holdingstruktur mit zwei Kapitalgesellschaften gewählt wird (100 Prozent Beteiligung), ist die Ausschüttung der Gewinne der Tochtergesellschaft an die Holdinggesellschaft nahezu steuerfrei (ca. 1,5 Prozent Effektivsteuersatz).

Die Erträge der Tochtergesellschaft können so den operativen Risiken entzogen, in der Holding thesauriert und dort für weitere Vermögensanlagen genutzt werden. Zudem muss der Verkauf von Beteiligungen an Tochtergesellschaften nur mit ca. 1,5 Prozent versteuert werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Risikotrennung. Wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät, sind die anderen Unternehmen nicht davon betroffen. Zudem können Verbundvorteile genutzt werden.

Es muss jedoch beachtet werden, dass beim Besitz einer Holding durch die vielen einzelnen Gesellschaften der administrative Aufwand steigt – und somit auch die entsprechenden Kosten.

Von Altersvorsorge bis Umzug

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Holdinggesellschaft gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hier möchten wir eine kleine Auswahl präsentieren.

Die thesaurierten Gewinne in der Holding können als zusätzliche Altersvorsorge genutzt werden, indem mit den Geldern in der Holding weitere Investments durchgeführt werden. So ist im Alter etwa die Zahlung eines Geschäftsführergehalts aus der Holding möglich.

Auch können Familienmitglieder (insbesondere Kinder) in ein Holdingkonstrukt eingebunden werden, wodurch neben der vorgezogenen Vermögensübertragung zu Lebzeiten auch laufend steuerliches Optimierungspotential gehoben werden kann.

Wer eine Immobiliengesellschaft als Tochtergesellschaft gründet, kann davon Nutzen tragen, dass die Mieterträge unter bestimmten Voraussetzungen der erweiterten Grundstückskürzung unterliegen. In dem Fall werden sie laufend mit nur ca. 15 Prozent Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag belastet, statt zum Beispiel mit 42 Prozent im privaten Bereich.

Im Falle eines Umzugs ins Ausland ist durch verschärfte Gesetze das Thema „Wegzugsbesteuerung“ relevant. Um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, kann die Holdingstruktur auch zu einer doppelstöckigen Holding erweitert werden. Dabei wird das Konstrukt um eine aktiv gewerbliche Personengesellschaft über der Holding erweitert.

Wir beraten Sie gerne

Wie Sie sehen, gibt es beim Thema Holding-Gründung zahlreiche Faktoren zu beachten – und auch viele steuerliche Fallstricke. 

Eine detaillierte Beratung ist daher im Einzelfall unumgänglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – wir beantworten sämtliche Fragen und unterstützen bei wichtigen Entscheidungen bezüglich der unternehmerischen Organisationsstrukturen.

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