23. Juni 2021

Isolierte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Wenn ein Unternehmensanteil an die nächste Generation übertragen wird, erfolgt dies meist regulär im Rahmen der Erbschaftssteuer-Regelung bis zu 100 Prozent steuerfrei – doch es gibt Ausnahmen, auf die Sie achten sollten.

Begünstigung nur bei Anteil am Gesamthandvermögen

Die hundertprozentige Steuerfreiheit ergibt sich aus den sogenannten Verschonungsabschlägen. So weit, so gut. Was ist also das Problem der aktuellen Rechtsprechung? Es geht um Ausnahmen, die durch eine isolierte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei Personengesellschaften auftreten können.

Denn wenn nur das Sonderbetriebsvermögen isoliert – ohne den Anteil am Gesamthandvermögen – übertragen wird, findet hier keine Begünstigung durch den Verschonungsabschlag statt.

Vermögensgegenstände mit hohen Werten

Im Einzelfall kann eine solche isolierte Übertragung teuer werden. Denn häufig werden im Sonderbetriebsvermögen Vermögensgegenstände mit relativ hohen Werten gehalten wie beispielsweise Gebäude oder größere Maschinen. Bei einer ungünstigen steuerrechtlichen Gestaltung wird hier die Erbschaftssteuer ausgelöst.

Individuelle Lösung bei Übertragung

Wenn Sie überlegen, Anteile an Personengesellschaften auf die nächste Generation zu übertragen, sprechen Sie uns also gern an. Damit wir gemeinsam mit dem Notar eine gestalterische Lösung finden, die Ihnen Mehrkosten ersparen kann.

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