Ein Mann im Anzug springt in zwei Sprüngen über die Zahl 19.

11. Juli 2024 | Wissen 

Kleinunternehmer*innenregelung: Ein Leitfaden für Unternehmer*innen

Die Kleinunternehmerregelung bietet besonders kleinen und neu gegründeten Unternehmen steuerliche und administrative Erleichterungen. Mit dem nachfolgenden Leitfaden geben wir einen Überblick über die Vorteile, Nachteile und Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung. Der Beitrag richtet sich sowohl an Gründer*innen als auch an bestehende Kleinunternehmer*innen und bietet praktische Informationen, um die Regelung optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

1. Keine Umsatzbesteuerung: Kleinunternehmer sind von der Umsatzbesteuerung befreit. Ihre Umsätze können ohne die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze von 7 Prozent oder 19 Prozent erbracht werden. Dies kann im Einzelfall einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da Leistungen günstiger angeboten werden können – insbesondere im B2C-Bereich.

2. Weniger Bürokratie: Kleinunternehmer müssen keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und keine zusammenfassenden Meldungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit erstellen. Ab 2024 entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, außer das Finanzamt fordert dies explizit an.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

1. Kein Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer können keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dies ist insbesondere bei Verlustsituationen und überwiegendem B2B-Geschäft nachteilig, da der Vorsteuerabzug vorteilhafter als der Betriebsausgabenabzug ist.

2. Verwaltungsaufwand beim Übergang: Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung erfordert diverse Übergangsmaßnahmen, die die Kleinunternehmerregelung bei absehbarer Umsatzsteigerung unattraktiv machen können.

3. Psychologischer Nachteil: Der Status als Kleinunternehmer kann in bestimmten Branchen zu einer negativen Wahrnehmung führen, da Geschäftspartner*innen möglicherweise auf eine geringe Unternehmensgröße schließen.

Voraussetzungen für die Anwendung

1. Kein Antrag erforderlich: Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erfolgt automatisch bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Es ist jedoch möglich, auf die Anwendung zu verzichten, wobei dieser Verzicht mindestens fünf Jahre lang verbindlich bleibt.

2. Umsatzgrenzen: Die Regelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 22.000 Euro im Vorjahr und prognostizierten Umsätzen bis 50.000 Euro im laufenden Jahr.

Wichtige Hinweise

1. Rechnungsstellung: Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Ein Hinweis auf die Nichtbesteuerung ist aufzunehmen, zum Beispiel „Kein Ausweis von Umsatzsteuer nach § 19 UStG.“

2. Freiwillige Besteuerung: Es besteht die Möglichkeit, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn die beschriebenen Nachteile besonders schwer wiegen oder etwa in den ersten Jahren hohe Investitionen getätigt werden sollen.

3. Nebenerwerb: Die Regelung ist besonders für Personen mit selbständigem Nebenerwerb geeignet, wie beispielsweise Angestellte, die nebenher als Autor*in oder Dozent*in tätig sind.

4. Grenzüberschreitende Umsätze: Bei grenzüberschreitender Tätigkeit können zusätzliche Steuerpflichten entstehen. Bei Leistungsbezug aus dem Ausland gibt es weiterhin umsatzsteuerliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann beantragt werden.

Individuell beraten

Unsere Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Kleinunternehmerregelung, kann aber eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen zu besprechen.

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