9. November 2022
Kryptowährungen: Steuerliche Gestaltung
Digitale Währungen sind das Thema der Stunde. Aber wie werden Gewinne aus dem Handel mit Cyberwährungen wie Bitcoin, Ethereum, USD Coin etc. eigentlich versteuert? Über die wichtigsten Grundlagen der Besteuerung möchten wir informieren.
Blockchain, Mining, Lending u. m. : Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
Die Kryptowährungen werden in Deutschland nicht als Zahlungsmittel, sondern als „andere Wirtschaftsgüter“ definiert. Doch bevor wir auf die Einzelheiten der Besteuerung näher eingehen, ein kurzer Überblick über die wichtigsten Begriffe rund um Kryptowährungen:
Krypto
Eine Kryptowährung ist digitales Geld. Kryptografie ist die Wissenschaft zur Verschlüsselung von Informationen. Alle Daten und Transaktionen werden in einer Blockchain dezentral und verschlüsselt gespeichert.
Blockchain
Bei einer Blockchain werden einzelne Datensätze nicht auf einem Server, sondern „hintereinander“ in Form einer Art Datensatzkette chronologisch abgespeichert. Dies dient der Verschlüsselung.
Krypto Wallet
Eine Wallet – Brieftasche für Kryptowährungen – kann ein physisches Medium, ein Programm oder Dienst sein, mit dem Besitzer*innen von Kryptos ihre öffentlichen oder privaten Schlüssel für digitale Währungstransaktionen speichern.
Besteuerung von Kryptowährungen für Privatpersonen
Während Aktien- und Fondsgewinne über das Kapitalvermögen versteuert werden, gilt die Veräußerung von digitalen Währungen in Deutschland steuerrechtlich als privates Veräußerungsgeschäft.
Frist für Gewinne
Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine sogenannte Spekulationsfrist, die im Fall von Kryptowährungen auf 365 Tage festgesetzt wurde. Das heißt, wenn die Kryptos über diese Frist hinaus im Privatvermögen gehalten wurden, sind die Gewinne aus einem Verkauf steuerfrei – und somit nicht über die private Einkommensteuererklärung zu versteuern.
Rückführung ins Wallet ist steuerpflichtige Veräußerung
Zu beachten ist hierbei aber, dass der Bundesfinanzhof (BFH) auch einen Tausch oder ein Zurückführen der Kryptos in die Wallet bereits als steuerpflichtige Veräußerung ansieht. Wurden die Anlagen noch nicht länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind die Gewinne realisiert und damit auch zu versteuern.
Persönlicher Steuersatz für Gewinne
Sollte der Verkauf vor Ablauf der 365 Tage stattgefunden haben, sind die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises sowie abzüglich eventueller Gebühren, die beim Verkauf anfallen. In Deutschland müssten dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung 14 bis 45 Prozent vom Gewinn an das Finanzamt abgeführt werden.
Ausnahme von der Regel
Doch auch hier gibt es eine Ausnahme zum Vorteil der Steuerpflichtigen: Sollte der Gewinn 600,- Euro nicht überschreiten, ist dieser ebenfalls nicht zu versteuern. Allerdings bezieht sich diese Grenze nicht nur auf Gewinne aus Kryptotransaktionen, sondern auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Wirtschaftsjahres.
Wissenswertes für Anleger*innen
Es wird deutlich, dass die Besteuerung rund um Kryptowährungen ein ebenso komplexes wie spannendes Thema ist. Falls Sie Fragen zu der Bezahlung, dem Verleihen oder Spenden von Krypto haben, stehen wir für eine individuelle Beratung natürlich jederzeit gern zur Verfügung.