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10. Oktober 2024 | Wissen

Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Meldepflicht für bestimmte elektronische Kassensysteme in Kraft. In diesem Artikel fassen wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammen.

Welche Kassensysteme sind betroffen?

Seit 1. Januar 2020 müssen Kassensysteme und Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Manipulationen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Die Meldepflicht betrifft sämtliche Kassensysteme und Registrierkassen.

Die neuen Meldepflichten im Detail

Die Mitteilung der Kassensysteme erfolgt elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ oder durch die ERiC-Schnittstelle. Unternehmen haben die Möglichkeit, die Daten direkt über das ELSTER-Formular oder per Upload einer XML-Datei zu übermitteln. Auch eine Übertragung der Daten aus einer entsprechenden Software ist möglich. Selbstverständlich kann Ihr Steuerbüro diese Meldung für Sie übernehmen, sollten Sie nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen.

Wichtig zu wissen:

  • Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, muss die Meldung spätestens bis zum 31. Juli 2025 erfolgen.

  • Neu angeschaffte Kassensysteme nach dem 1. Juli 2025 müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.

  • Auch das Außerbetriebnehmen eines Kassensystems muss gemeldet werden, wenn das System nach dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurde.

Was gilt für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler?

Neben Kassensystemen betrifft die Meldepflicht auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler. Hier gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Taxameter, die ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden, müssen vorerst nicht gemeldet werden. Diese Regelung gilt bis zur Implementierung der Sicherheitseinrichtung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2025.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Für Unternehmen ist es entscheidend, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um etwaige Strafen oder Verzögerungen zu vermeiden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, Ihre Kassensysteme korrekt zu melden, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Rufen Sie einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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