Illustration einer Person, die vor einem Diagramm auf einem aufsteigendem Pfeil liegt. Über ihr befinden sich drei Euro-Symbole.

23. Mai 2024 | Wissen

Neue Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

Die jüngsten Änderungen der finanziellen Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften, welche durch die EU-Kommission initiiert und am 17. April 2024 im Handelsgesetzbuch (HGB) umgesetzt wurden, bringen signifikante Neuerungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelgroße Unternehmen mit sich. Fallen Sie in eine dieser Kategorien? In diesem Blogbeitrag fassen wir zusammen, was für Sie relevant ist.

Veränderte Schwellenwerte und deren Einfluss

1. Kleinstkapitalgesellschaften: Die Bilanzsumme wurde von bisher maximal 350.000 Euro auf nunmehr 450.000 Euro angehoben. Bei den Umsatzerlösen sieht die Anpassung eine Erhöhung von 700.000 Euro auf 900.000 Euro vor. Diese Änderungen ermöglichen es Kleinstunternehmen, ihr Geschäft weiter auszubauen, ohne höhere regulatorische Anforderungen erfüllen zu müssen.

2. Kleine Kapitalgesellschaften: Für kleine Unternehmen wurden die Grenzen der Bilanzsumme von 6 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro und die der Umsatzerlöse von 12 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro erhöht. Dies bietet zusätzlichen Raum für Wachstum und die Möglichkeit, größere Geschäftsoperationen zu tätigen, bevor umfangreichere Berichtspflichten greifen.

3. Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Die Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen zeigen die deutlichsten Anpassungen – mit einer neuen Obergrenze für die Bilanzsumme von 25 Millionen Euro (vorher 20 Millionen Euro) und für Umsatzerlöse von 50 Millionen Euro (vorher 40 Millionen Euro). Diese Anpassungen erkennen das Wachstum und die Bedeutung mittelgroßer Unternehmen in der Wirtschaft an.

Relevanz für Kaufleute und Personengesellschaften unter dem Publizitätsgesetz

Die neuen Größenklassen, die durch die Änderungen im Handelsgesetzbuch eingeführt wurden, gelten auch für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, wie meist die GmbH & Co. KG. Diese Anpassung ist besonders relevant für unsere Mandant*innen, die unter das Publizitätsgesetz fallen, da es die Offenlegungspflichten direkt beeinflusst. 

Fazit: Eine Gelegenheit zur strategischen Neupositionierung

Diese Neuerungen stellen nicht nur eine Anpassung an die Inflation dar, sondern bieten auch eine Gelegenheit zur strategischen Neupositionierung Ihres Unternehmens. Die erhöhten Schwellenwerte können dazu genutzt werden, Investitionen und Geschäftsausweitungen zu planen, ohne dabei sofort in eine höhere Kategorie mit strengeren Offenlegungspflichten zu rutschen.

Strategische Unterstützung für Ihr Unternehmen

Wir empfehlen unseren Mandant*innen, diese Änderungen genau zu prüfen und ihre Geschäfts- und Finanzplanung entsprechend anzupassen. Gern unterstützen wir bei der Bewertung und Implementierung der erforderlichen Schritte – denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Kommen Sie einfach auf uns zu.

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