Illustration eines Mannes, einer Frau und eines Kindes, die mit Hund unter einem Regenschirm zwischen Wolken gehen und von einer großen Hand getragen werden.

20. September 2024 | Wissen

Steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, bietet das deutsche Steuersystem verschiedene Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

Welche Kosten können Sie absetzen?

Eltern können Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich absetzen. Dies umfasst Ausgaben für Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Tagesmütter oder eine Betreuungsperson im eigenen Haushalt. Wichtig zu beachten ist, dass nur die reinen Betreuungskosten abziehbar sind. Kosten für Verpflegung, Unterricht, Freizeitaktivitäten oder die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (beispielsweise Musikunterricht) sind nicht abzugsfähig.

Altersgrenzen für die Absetzbarkeit

Die steuerliche Begünstigung gilt für leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder unter 14 Jahren. Für behinderte Kinder, die sich aufgrund einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung nicht selbst unterhalten können, gelten abweichende Regelungen. 

Höchstbeträge

Es gibt einen Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Eltern können zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend machen. Dies bedeutet, dass Aufwendungen über 6.000 Euro pro Jahr keine zusätzliche steuerliche Entlastung bieten.

Steuerliche Berücksichtigung der Kosten

Kinderbetreuungskosten werden als Sonderausgaben abgezogen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren spielt es keine Rolle, welcher Elternteil die Kosten getragen hat. Bei Einzelveranlagung oder nicht zusammenlebenden Eltern kann derjenige die Kosten absetzen, der sie tatsächlich getragen hat.

Vereinbarkeit mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen

Kinderbetreuungskosten können zusätzlich zu anderen steuerlichen Vergünstigungen wie Kindergeld, Kinderfreibeträgen oder dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend gemacht werden. Auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen für die Betreuung von Kindern in nicht schulpflichtigen Einrichtungen können in Anspruch genommen werden, wobei deren Anrechnung auf die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten noch rechtlich geklärt werden muss.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bietet Familien eine wertvolle Unterstützung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Anforderungen zu beachten, um die bestmögliche steuerliche Entlastung zu erhalten. 

Gut beraten

Bei Fragen zur genauen Anwendung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten oder weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten rund um das Thema Kinder beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. So finden wir die optimale Lösung für Ihre spezifische Situation. Denn dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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