19. Mai | Wissen

Steuerpolitik im Koalitionsvertrag 2025 – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD setzt in der Steuerpolitik klare Akzente für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Entlastung. Ziel der Bundesregierung ist es, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, Investitionen steuerlich zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen. Im Folgenden wollen wir einen Überblick über die wesentlichen geplanten Inhalte geben.

Hinweis: Alle nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Koalitionsvertrag. Ob und in welcher Form die Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Zum Original des Koalitionsvertrags

Einkommensteuer: Entlastung für Erwerbstätige und Familien

Die Einkommensteuer soll für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden und so eine spürbare Entlastung für breite Bevölkerungsschichten erzielen. Zugleich sollen steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit geschaffen werden – insbesondere durch die Steuerfreiheit von Prämien für Teilzeitkräfte, die auf vollzeitnahe Arbeitsverhältnisse umsteigen. Auch Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei gestellt werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll angehoben werden und der Kinderfreibetrag soll gegenüber dem Kindergeld weiter angeglichen werden. Für Rentner*innen, die freiwillig über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, sollen 2.000 Euro des monatlichen Gehalts steuerfrei bleiben.

Unternehmenssteuern: Investitionsförderung und Entlastungen

Unternehmen könnten sich laut dem Koalitionsvertrag auf weitreichende Änderungen einstellen:

  • Körperschaftsteuer: Ab dem 1. Januar 2028 schrittweise Senkung um insgesamt fünf Prozentpunkte
  • Degressive Abschreibung (AfA): Für Ausrüstungsinvestitionen 30 % degressive Abschreibung in den Jahren 2025 - 2027.
  • Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt von 200 % auf 280 % – eine Maßnahme mit Folgen für Unternehmensstandorte.
  • Optionsmodell (§ 1a KStG) und Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): sollen attraktiver werden.
  • Solidaritätszuschlag: bleibt unverändert trotz Forderungen nach Abschaffung aus der Wirtschaft.

Indirekte Steuern: Entlastung bei Energie und Gastronomie

  • Dauerhafte Umsatzsteuer von 7 % auf Speisen in der Gastronomie – ein wichtiges Signal für das Gastgewerbe.
  • Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell zur Verbesserung der Liquidität.
  • Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß – auch Netzentgelte sollen sinken.

Gemeinnützigkeit und Digitalisierung: Mehr Flexibilität und Effizienz

Gemeinnützige Organisationen könnten von höheren Freibeträgen (z. B. 3.300 € Übungsleiterpauschale) und dem Wegfall der Sphärenaufteilung bei geringem wirtschaftlichem Umsatz profitieren. Zugleich möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Steuerverwaltung durch den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die digitale Pflichtabgabe von Steuererklärungen forcieren.

Elektromobilität: Steuerliche Förderung soll massiv ausgeweitet werden

Durch die folgenden Maßnahmen möchte die Bundesregierung eine schnelle Transformation der Unternehmensflotten erzielen und klare Anreize für klimafreundliche Mobilität schaffen:

  • Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge.
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035.
  • Anhebung der bruttopreisbezogenen Fördergrenze auf 100.000 €.

Fazit:

Der Koalitionsvertrag bietet Unternehmen Chancen, etwa durch niedrigere Steuersätze, neue Abschreibungsmodelle und digitale Vereinfachungen. Zugleich steigen die Anforderungen: Strategische Steuerplanung und frühzeitige Anpassungen sind gefragt.

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