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1. August| Wissen

Update zur Rechtsentwicklung für Kryptowährungen, E-Rechnung und Gesellschafterdarlehen

Die steuerliche Landschaft bleibt dynamisch. Wir informieren Sie über drei ausgewählte Themen, die für Unternehmer*innen und Geschäftsführer*innen besonders interessant sind:

  • Kryptowährungen steuerlich korrekt dokumentieren und absichern

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Anfang März 2025 gemeinsam mit den Ländern neue Leitlinien zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin veröffentlicht. Diese klären insbesondere die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Steuerpflichtige und ersetzen das BMF-Schreiben von 2022. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für die Steuererklärung digitaler Vermögenswerte zu schaffen. Wer in Krypto investiert, sollte seine Dokumentation prüfen und gegebenenfalls anpassen.

  • So unterscheiden sich Peppol-ID und Leitweg-ID bei der E-Rechnung

    Rund um die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herrscht weiterhin Unsicherheit. Eine häufige Frage: Ist die Peppol-ID gleichzusetzen mit der Leitweg-ID? Die Antwort: Nein. Die Peppol-ID dient zur eindeutigen Identifikation im Peppol-Netzwerk, während die Leitweg-ID eine spezifische Kennung für öffentliche Auftraggeber ist. Zwar müssen Unternehmen bei Rechnungen an öffentliche Stellen die XRechnung nutzen, jedoch ist die Übermittlung über Peppol nicht zwingend vorgeschrieben. Alternativen wie der manuelle Upload über ZRE/OZG-RE oder Versand per Mail sind weiterhin zulässig.

  • Finanzgericht bremst bei Gesellschafterdarlehen

    Ein Urteil des FG Düsseldorf stellt klar: Fällt ein unverzinstes Gesellschafterdarlehen aus und liegt nur eine mittelbare Beteiligung an der Kapitalgesellschaft vor, greift der übliche Gesamtbetrachtungsansatz zur Einkünfteerzielungsabsicht nicht. Damit fehlt laut FG die Voraussetzung für einen steuerlich relevanten Verlust. Der Fall liegt nun beim Bundesfinanzhof (Az. VIII R 32/34). Unternehmer*innen sollten die Entscheidung aufmerksam verfolgen, insbesondere bei Darlehensvergaben innerhalb von Unternehmensgruppen.

Jetzt handeln und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen

Ob Kryptowährung, E-Rechnung oder Gesellschafterdarlehen - die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, steuerliche Strategien regelmäßig zu überprüfen und an neue Vorgaben anzupassen.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne – persönlich, digital und passgenau. Denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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