3. September 2024 | Wissen
Wichtige Frist zu den Corona-Hilfen Ende September
In den vergangenen Jahren haben Überbrückungshilfen der Bundesregierung für viele Unternehmen eine entscheidende Rolle gespielt, um die wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.
Haben auch Sie Corona-Hilfen erhalten? Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet am 30. September 2024. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Es ist entscheidend, dass alle beantragten Hilfen und dazu erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Datum vollständig eingereicht sind. Denn im Falle einer Nicht-Einreichung der Schlussabrechnungen werden Rückzahlungsbescheide über die volle Höhe der Hilfen erlassen.
Sie benötigen Unterstützung?
Gerne stehen wir bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der fristgerechten Einreichung Ihrer Schlussabrechnungen. Denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Rufen Sie einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.