18. Oktober 2022
Grundsteuerreform: Fristverlängerung für Feststellung des Grundsteuerwerts
Erfreuliche Neuigkeiten für Eigentümer*innen: die ursprünglich für Ende Oktober gesetzte Frist für die „Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts” wird einmalig um drei Monate verlängert.
Aus unserer Sicht ist die Verlängerung der Frist zum 31.01.2023 sehr zu begrüßen. Denn der vormalige Stichtag war sehr knapp gesetzt und die nun beschlossene Verlängerung sorgt für eine Entlastung der Grundstückseigentümer*innen und Steuerberater*innen. Die Finanzminister der Länder haben die Verlängerung der Abgabefrist beschlossen, da bundesweit bisher weniger als ein Drittel der Erklärungen übermittelt wurden. Sehr gern steht unser Team für Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Mehr zum Thema und den Hintergründen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag Neue Grundsteuerreform.